Strafanzeige gegen drei Beamte der Polizeiinspektion Neunkirchen/Saar wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), Falschaussage (§ 153 StGB), Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB). Jeder Versuch der Täuschung, Vertuschung oder Ausrede wird lückenlos dokumentiert, öffentlich entlarvt – und strafverschärfend gegen die Beschuldigten verwendet. Kein Rückzug. Keine Deals.Frankfurt hats gezeigt was unter uns im Staat sich bewegt,alleine dort wird gegen 17 Beamte und Beamtinnen ermittelt wegen Übergriffen auf Bürger,das Saarland folgt.Wir reden hier nicht mehr von Einzelfällen.